1. Ist eine Wirtschaftsgesellschaft die zu 100 % im Eigentum der Siedlungsselbstverwaltung steht, eine "Einrichtung des öffentlichen Rechts" im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem?
2. Falls die erste Frage bejaht wird: Kann die Wahrnehmung von Aufgaben, zu deren Wahrnehmung die Siedlungsselbstverwaltung verpflichtet ist, die sie aber der Wirtschaftsgesellschaft übertragen hat, so angesehen werden, dass die Wirtschaftsgesellschaft diese im Rahmen der öffentlichen Gewalt wahrnehmen?
3. Falls eine der ersten beiden Fragen verneint wird: Kann der Betrag, den die Siedlungsselbstverwaltung der Wirtschaftsgesellschaft für die Wahrnehmung der Aufgaben zahlt, als Entgelt angesehen werden?
Einrichtung des öffentlichen Rechts; Entgelt; Mehrwertsteuer
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