Online-Nachricht - Mittwoch, 29.11.2017
Bewertung | Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen (BMF)
Das BMF hat die Vervielfältiger
bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und
Leistungen nach
§ 14 Absatz 1
BewG für Stichtage ab
berechnet wird ().
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen.
Daher sind die mit veröffentlichten Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen auch für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden.
Hinweis:
Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
BAAAG-63579