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Online-Nachricht - Mittwoch, 29.11.2017

Bewertung | Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen (BMF)

Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird ().

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen.

  • Daher sind die mit veröffentlichten Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen auch für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden.

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
BAAAG-63579