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Steuerrecht | Überlassung von Elektrofahrrädern an Arbeitnehmer
Das BMF äußert sich zur Überlassung vom Arbeitgeber geleaster Elektrofahrräder an den Arbeitnehmer. Danach gilt:
Privatnutzung des Elektrofahrrads: Der [i]Privatnutzung: 1 % der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Elektrofahrrads richtet sich nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden vom und ist daher gem. § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG mit 1 % der auf volle Hundert Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (brutto) des Herstellers monatlich zu bewerten.
Preisnachlass bei Kauf nach Ablauf des Leasingvertrags: Kann der Arbeitnehmer das Elektrofahrrad nach Ablauf [i]Preisnachlass als geldwerter Vorteil des Leasingvertrags zu einem verbilligten Preis kaufen, gehört der Preisnachlass zum Arbeitslohn. Das BMF beanstandet es aber aus Vereinfachungsgründen nicht, wenn als üblicher En...