Umwandlungssteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2018
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§ 27 Anwendungsvorschriften
I. Allgemeines
1. Überblick
1§ 27 UmwStG gehört zum 10. Teil des UmwStG. Als Anwendungsvorschrift bestimmt sie das Verhältnis zwischen dem neuen und alten Umwandlungssteuergesetz und stellt den Wirkungsbereich von verschiedenen Missbrauchsvorschriften sicher.
2Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurde das UmwStG grundlegend geändert. Zum einen sollte das Gesetz durch die Neufassung europarechtlichen Vorgaben entsprechen, zum anderen wurden auch methodische Änderungen vorgenommen, die nicht ausschließlich der fortschreitenden Europäisierung geschuldet sind. Gerade die methodischen Änderungen erfordern eine klare Anleitung, in welchen Fällen die alte Gesetzeslage Anwendung findet und in welchen Fällen das neue Recht anzuwenden ist. Diese Aufgabe übernimmt § 27 UmwStG, der durch die Anwendungsaufteilung des alten und des neuen Rechts, die wichtigsten Grundprinzipien des alten und des neuen Rechts in Einklang bringt.
3–5(Einstweilen frei)
2. Aufbau der Vorschrift
6§ 27 UmwStG stellt in den Absätzen 1 und 2 eine Grundregel auf, wann das alte un...