Umwandlungssteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2018
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§ 12 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft
I. Überblick und Anwendungsbereich
1. Überblick
1§ 12 UmwStG gehört zum Dritten Teil des UmwStG (§§ 11–13 UmwStG), der die ertragsteuerlichen Folgen der Verschmelzung, vergleichbarer ausländischer Vorgänge und der Vermögensübertragung (als Vollübertragung) von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft regelt. Die Vorschrift behandelt die Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft.
2§ 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG bestimmt den Wertansatz der übergegangenen Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz der übernehmenden Körperschaft. Diese hat zwingend die Werte zu übernehmen, die in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft gemäß § 11 UmwStG angesetzt wurden (Prinzip der Wertverknüpfung).
3§ 12 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 UmwStG regelt bei einer Aufwärtsverschmelzung den Wertansatz der von der übernehmenden Körperschaft gehaltenen Anteile an der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag und die Besteuerung des sich daraus ergebenden sog. Beteiligungskorrekturgewinns auf Ebene der übernehmenden Körperschaft.
4§ 12 Abs. 2 UmwStG regelt die grds. Erfolgsneutralität des Vermögensübergangs und die steuerliche Behandlung des Übernahmeergebnisses auf Ebene der übernehmenden Kör...