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Pflichten des GmbH-Geschäftsführers beim Jahresabschluss und Sanktionen bei Nichterfüllung
Eine Zusammenfassung für den Praktiker
Jedes [i]Wiechers/Wolf, Erstellung, Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses – Begriffsabgrenzung, strafrechtliche Sanktionen und praktische Fragen, BBK 11/2015 S. 506 NWB KAAAE-91164 Jahr aufs Neue hat der GmbH-Geschäftsführer beim Jahresabschluss die Erfüllung eines breiten gesetzlichen Pflichtenprogramms zu verantworten. Die gesetzlichen Mindestpflichten sind noch allseits bekannt: Der Jahresabschluss ist zunächst aufzustellen, sodann unverzüglich den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen und schließlich bis spätestens zum Jahresende offenzulegen bzw. zu hinterlegen. Demgegenüber oft schon weniger bekannt sind indes die genauen Anforderungen der gesetzlichen Pflichten, aber auch die Erleichterungen für Klein- und Kleinst-GmbH sowie die staatlichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Dabei ist die Sanktionsbreite ebenfalls groß und der worst case empfindlich – die staatlichen Sanktionen reichen im ungünstigsten Fall bis hin zur langjährigen Freiheitsstrafe. Der Beitrag soll dem Praktiker eine ambulante Arbeitshilfe bei der Erfüllung bzw. Erfüllungsüberwachung des gesetzlichen Pflichtenprogramms unter Betonung der Erleichterungen für Klein- und Kleinst-GmbH bieten und nicht zuletzt die bei Pflichtverletzungen drohenden staatlichen Sanktionen in den Fokus rücken.
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