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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1565/15 EFG 2017 S. 1927 Nr. 24

Gesetze: AO § 42, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 722 Abs. 1

Steuerliche Anerkennung vertraglicher Verlustzuweisungen bei Gesellschafterwechsel

Leitsatz

Vor Beginn des Wirtschaftsjahres getroffene Vereinbarungen über die Ergebnisverteilung (Gewinne/Verluste bzw. Einnahmen- oder Werbungskostenüberschüsse) sind grundsätzlich auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie mit einem Gesellschafter getroffen werden, der erst im Laufe des Wirtschaftsjahres eintritt und (dennoch) an dem vor seinem Eintritt erwirtschafteten Ergebnis beteiligt werden soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1927 Nr. 24
EStB 2018 S. 75 Nr. 2
CAAAG-63288

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.10.2017 - 3 K 1565/15

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