Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 08 | Grunderwerbsteuer: Befreiung bei Grundstücksübertragungen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
Der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Verwandten eines Miterben in gerader Linie zur Teilung des Nachlasses ist nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG i. V. mit § 3 Nr. 2 Satz 1 bzw. Nr. 6 Satz 1 GrEStG (unentgeltliche bzw. entgeltliche Übertragung) als steuerfrei anzusehen. Über dieses erfreuliche Ergebnis einer Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder informierte jüngst das FinMin Saarland.
Eine steuerzahlerfreundliche Sichtweise vertreten die obersten Finanzbehörden der Länder zur Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Grundstücken im Rahmen einer Erbauseinandersetzung.
Sind mehrere Geschwister Miterben so gilt im Rahmen einer Erbauseinandersetzung: Wird der Nachlass geteilt, ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben von der Besteuerung ausgenommen. Überträgt dieser Miterbe das Grundstück auf sein Kind, fällt ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an. Die unentgeltliche oder entgeltliche Übertragung auf einen Abkömmling ist bekanntlich steuerfrei.
Wie sieht es aber aus, wenn im Rahmen einer Erbauseinandersetzung unter mehreren Geschwistern ein Grundstück direkt auf das Kind eines Miterben übertragen wird? – Die gute Nachricht lautet: Die Finanzverwaltung sieht dari...