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Track 02-03 | Dienstwagen: Vom Arbeitnehmer selbst getragene Aufwendungen mindern geldwerten Vorteil
Der BFH hat jüngst entschieden, dass ein vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahltes Nutzungsentgelt den vom Arbeitnehmer zu versteuernden Nutzungswert auf der Einnahmenseite mindert. Dies gilt anders als bisher bei der pauschalen Nutzungswertmethode auch im Hinblick auf selbst getragene (laufende) individuelle Kfz-Kosten. Das BMF wendet die BFH-Urteile grundsätzlich an. Aus Vereinfachungsgründen gibt es Nichtbeanstandungsregelungen.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen fahren, für die außerdienstliche Nutzung ein Entgelt an den Arbeitgeber zahlen. Zudem gibt es viele Arbeitnehmer, die einen Teil der Kfz-Kosten für Privatfahrten selber tragen. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass das Bundesfinanzministerium schnell auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reagiert hat – zur lohnsteuerlichen Behandlung der von einem Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur außerdienstlichen Nutzung. Die gute Nachricht für Ihre Mandanten lautet: Das BMF wendet die steuerzahlerfreundliche Sichtweise des BFH an – in allen offenen Fällen. Aus Vereinfachungsgründen gibt es Nichtbeanstandungsr...