BFH - V R 37/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG § 4 Nr 14 Buchst a, RL 2006/112/EG Art 132 Abs 1 Buchst c
Rechtsfrage
1. Sind Umsätze eines Arztes aus der notärztlichen Betreuung von Veranstaltungen als ärztliche Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn der Arzt gegenüber dem Veranstalter als Leistungsempfänger nur seine Anwesenheit und Einsatzbereitschaft schuldet und er sich durch seine Anwesenheit für potenzielle Heilbehandlungen erst zur Verfügung stellt?
2. Kann die Anwesenheit des Arztes bzw. dessen "Warten auf einen notfallmedizinischen Einsatz" bei Veranstaltungen als Nebenleistung zu einer Hauptleistung "ärztliche Heilbehandlung" qualifiziert werden?
3. Kann eine ärztliche Heilbehandlung i.S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch dann vorliegen, wenn es dem Arzt obliegt, die herzkranken Teilnehmer einer Sportveranstaltung und deren Blutwerte und Vitalwerte permanent medizinisch zu überwachen?
Arzt; Heilbehandlung; Steuerfreiheit; Veranstalter
Fundstelle(n):
TAAAG-62805