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LSG Hamburg Beschluss v. - L 4 SO 55/17 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Nach dem Wortlaut des § 23 Abs. 3 S. 7 Halbs. 2 SGB XII führt die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts ohne weiteres zur Unanwendbarkeit der Ausnahme nach Halbsatz 1 wegen 5-jährigen Aufenthalts vom Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 3 S. 1 Nrn. 2 und 3 SGB XII. Die Rechtskraft der Verlustfeststellung wird nicht vorausgesetzt.

2. Dass es auf die Rechtskraft der Verlustfeststellung nicht ankommen kann, entspricht auch der Systematik der Regelung des § 23 Abs. 3 SGB XII.

Fundstelle(n):
CAAAG-62692

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Hamburg, Beschluss v. 28.09.2017 - L 4 SO 55/17 B ER

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