Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Organschaft und Durchschnittssätze für landwirtschaftliche Betriebe
Umsätze selbst erzeugter Produkte, die der Landwirt als Organträger im Rahmen einer Organschaft über die Organgesellschaft tätigt, unterliegen der pauschalen Umsatzbesteuerung nach § 24 UStG.
A. Leitsatz (amtlich)
Ist der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs Organträger, so unterliegen auch die Lieferungen der Erzeugnisse dieses Betriebs durch die Organgesellschaft der Besteuerung nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG).
B. Sachverhalt
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) bewirtschaftete in den Streitjahren (2004 und 2005) einen in F gelegenen Aussiedlerhof. Er erzielte durch den Anbau von Gemüse, aber auch mit der Erzeugung von Zuckerrüben, Kartoffeln und Getreide, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Der Kläger war darüber hinaus alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer im Jahre 1999 gegründeten GmbH, deren Geschäftsgegenstand ausweislich des Handelsregisterauszugs in den Streitjahren der Handel mit Agrarprodukten und -bedarfsmitteln sowie Lebensmitteln, insbesondere Frischprodukten war. Er veräußerte in den Streitjahren das von ihm selbst erzeugte Gemüse an die GmbH, die es wusch, entstielte, verpackte und verkaufte.
Im Rahmen einer Außenprüfung stellte das zuständige Finanza...