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Teilwertabschreibung auf Beteiligung an ausländischer Tochtergesellschaft
Eine Teilwertabschreibung auf eine ungesicherte Forderung gegenüber einer ausländischen Tochtergesellschaft ist zulässig, wenn die ausländische Tochtergesellschaft überschuldet ist. Die Teilwertabschreibung kann nicht unter Hinweis auf die Grundsätze des Fremdvergleichs bei Auslandssachverhalten versagt werden.
Hintergrund: Sinkt der Teilwert eines Wirtschaftsguts dauerhaft, kann der Unternehmer eine gewinnmindernde Teilwertabschreibung vornehmen. Bei Auslandssachverhalten mit nahe stehenden Personen und Tochtergesellschaften gelten strenge Anforderungen an die steuerliche Anerkennung von Geschäftsbeziehungen; hier ist ein Fremdvergleich durchzuführen.
Sachverhalt: Die Klägerin war eine Personengesellschaft, die zum A-Konzern gehörte. Die Klägerin war an einer chinesis...