Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus notärztlicher Betreuung diverser Veranstaltungen sowie aus freiberuflicher Tätigkeit
als Arzt für Krankenhäuser
Leitsatz
1. Die Leistungen des Stpfl. sind Heilbehandlungen i.S.d. § 4 Nr. 14a UStG, da den herzkranken Teilnehmer diverser Veranstaltungen
erst durch die behandelnde Tätigkeit des Stpfl. ermöglicht wird, Sport zu machen. Die Leistungen dienen insoweit der Vorbeugung
von Krankheiten, als den Teilnehmern ohne die medizinische Überwachung aufgrund ihrer Erkrankung erhebliche Risiken bei sportlicher
Betätigung über die individuelle Belastbarkeit hinaus bestünden.
2. Die Umsätze des Stpfl. aus der notärztlichen Betreuung verschiedener Veranstaltungen unterfallen nicht der Steuerbefreiung
nach § 4 Nr. 14a UStG. Gegenüber dem Veranstalter als Leistungsempfänger leistet der Stpfl. nur seine Anwesenheit und Einsatzbereitschaft.
Dies allein reicht nicht, um die Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen zu können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1760 Nr. 21 GStB 2018 S. 49 Nr. 2 KÖSDI 2017 S. 20559 Nr. 12 UStB 2018 S. 10 Nr. 1 LAAAG-62543
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