Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen: einheitliche Beförderungsleistung eines Busunternehmers bei
Beförderung von Schülern zu unterschiedlichen Schulen in unterschiedlichen Gemeinden auf einer Tour
Leitsatz
1. Befördert ein Busunternehmer auf jeweils einer Tour Schüler von ihren Wohnorten zu ihren in verschiedenen Gemeinden liegenden
Schulen und zurück und ist Gegenstand und Abrechnungsgrundlage des zugrundeliegenden Beförderungsvertrags die Beförderung
sämtlicher Schüler vom Einstieg des ersten Schülers bis zum Ausstieg des letzten Schülers, so erbringt der Busunternehmer
eine einheitliche Beförderungsleistung.
2. Für die für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG maßgebliche „Beförderungsstrecke” von
„nicht mehr als 50 Kilometer” ist dann auf die Strecke vom Einstieg des ersten bis zum Ausstieg des letzten Schülers abzustellen.
Die Schüler können für die Anwendung der Steuerermäßigungsvorschrift nicht in verschiedene Gruppen aufgeteilt werden, die
verschiedene Schulen besucht haben und ggf. weniger als 50 Kilometer befördert worden sind.
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1035 Nr. 12 UAAAG-62514
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