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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 13 K 2791/15 E

Gesetze: EStG § 3c Abs. 1, EStG § 3 Nr. 12, EStG § 3 Nr. 13, EStG § 3 Nr. 16, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 5

Steuerfreiheit von Tagegeldern im Rahmen einer OSZE-Mission im Kosovo: Qualifikation als Aufwandsentschädigung aus inländischen öffentlichen Kassen nach § 3 Nr. 12 und 13 EStG

Leitsatz

  1. Die gemäß dem , BFH/NV 2015, 1674, bei unbeschränkter Steuerpflicht dem Besteuerungsrecht Deutschlands unterliegenden Tagegelder im Rahmen einer OSZE-Mission im Kosovo stellen keine steuerfreie Aufwandsentschädigung aus inländischen öffentlichen Kassen i.S.d. § 3 Nr. 12 und 13 EStG dar.

  2. Soweit die Tagegelder demgegenüber in Höhe der beruflich veranlassten Mehraufwendungen für Verpflegung und doppelte Haushaltsführung nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sind, entfällt zugleich gem. § 3c Abs. 1 EStG in nämlicher Höhe der Werbungskostenabzug.

Fundstelle(n):
PAAAG-62507

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 07.06.2016 - 13 K 2791/15 E

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