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Grunderwerbsteuer | Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang
Der Veräußerer schuldet in den Fällen des einheitlichen Erwerbsvorgangs die Grunderwerbsteuer in voller Höhe auch dann, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter zivilrechtlich zur Gebäudeerrichtung verpflichtet ist (Bezug: § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Nr. 1 GrEStG; § 5, § 44, § 121, § 219 Satz 1 AO; § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO; § 295 Abs. 1 ZPO).
Ob als Gegenstand eines Erwerbsvorgangs das zukünftig bebaute Grundstück anzusehen ist, kann sich aus dem tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäft, d. h. aus dem Inhalt der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung des Veräußerers, oder aus mit diesem Rechtsgeschäft in rechtlichem oder objektiv engem sachlichem Zusammenhang stehenden Vereinbarungen oder Umständen ergeben, die insgesamt zu dem Erfolg führen, dass der Erwerber das Grundstück in bebautem Zustand erhält. Dies ist nach den Umständen d...