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Abzinsung von Angehörigendarlehen
(1) Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Land- und Forstwirt gewährt, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist. (2) Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 1 und 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6, § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 1 und 2 EStG).
Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen und mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen von der Abzinsung sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleis...