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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerlicher Leistungsort einer im „System Grüne Karte“ erbrachten Schadensregulierung
Übernimmt ein Schadensregulierer die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Inland für ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer im „System Grüne Karte“, erbringt er keine einem Rechtsanwalt ähnliche Leistung wie bei einer rechtlichen, wirtschaftlichen oder technischen Beratung i. S. des § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG in der vor 2010 gültigen Fassung (Bezug: § 3a Abs. 4 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 UStG 2005; Art. 9 Abs. 2 Buchst. e Richtlinie 388/77/EWG; Art. 56 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL; § 2 Abs. 1 RDG).
Der BFH bestätigte damit die Auffassung, die er bereits im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung mit Beschluss vom - V B 82/11 NWB YAAAE-15747 (BStBl 2012 II S. 809 = Kurzinfo StuB 2012 S. 687 NWB RAAAE-16448) vertreten hatte. § 3a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Nr. 3 UStG in der in den Streitjahren 2005 bis 2009 noch gültigen Fassung führte zu einer Verlagerung des umsatzsteuerlich...