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Umsatzsteuer | Medizinische Laborleistungen in der Umsatzsteuer
Medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, können nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei sein (Bezug: § 4 Nr. 14 Buchst. a, Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. bb UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und c MwStSystRL).
(1) Im Urteilsfall wurde dem von einer privaten GmbH betriebenen medizinischen Labor von Ärzten und Heilpraktikern biologisches Probenmaterial (Blutproben oder Serum) zugesandt. Das Labor untersucht diese Proben labortechnisch zwecks Bestimmung sog. IgG-Antikörper gegen Nahrungsmittel. Die streitigen Laborleistungen sind im Streitjahr 2009 nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2009 steuerfrei. Diese Vorschrift stellt lediglich „Heilbeha...