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IDW veröffentlicht Entwurf einer Neufassung des IDW RS HFA 11
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender (IDW ERS HFA 11 n. F.) veröffentlicht.
Mit dem Entwurf der Neufassung der Verlautbarung wird im Wesentlichen eine Anpassung an den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (DRS 24) vorgeschlagen. Danach soll sich künftig in Fällen der Modifikation von Software die bilanzielle Behandlung der dabei anfallenden Aufwendungen gemäß dem Grundsatz der Ansatzstetigkeit nach der Behandlung der Aufwendungen für die ursprüngliche Software bestimmen. Dies ist unabhängig davon, ob das wirtschaftliche Risiko einer erfolgreichen Realisierung der Erweiterungs...