Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 27.09.2017 XII ZR 114/16, NWB 47/2017 S. 3559

Mietkündigung | Schriftformheilungsklauseln hindern nicht die Berufung auf einen Schriftformmangel

Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, gilt er für unbestimmte Zeit (§ 550 i. V. mit § 578 Abs. 1 BGB). Sog. Schriftformheilungsklauseln sind mit dieser Regelung unvereinbar und daher unwirksam. Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen Schriftformmangel ordentlich zu kündigen (s. nur NWB BAAAE-56123).

Anmerkung:

Die zwischenzeitlich in den bestehenden Mietvertrag als Vermieterin eingetretene Klägerin begehrt vom Beklagten als Mieter Räumung und Herausgabe von Ladenräumen. Da im Mietvertrag der Mietgegenstand nicht hinreichend bezeichnet ist, ist die für eine feste Laufzeit von mehr als einem Jahr erforderliche Sc...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen