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Entwurf einer Neufassung des IDW RS HFA 31 zur Aktivierung von Herstellungskosten (IDW ERS HFA 31 n. F.)
Mit dem Entwurf der Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung wird ebenfalls eine Angleichung an den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (DRS 24) vorgeschlagen. In Übereinstimmung mit DRS 24.86 sollen künftig Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber mangels Konkretisierung des Vermögensgegenstands noch nicht aktivierbar waren, in nachfolgenden Perioden nicht mehr nachaktiviert werden dürfen. Die derzeit gültige Fassung des IDW RS HFA 31 sieht noch vor, dass derartige Aufwendungen aus Vereinfachungsgründen anstelle einer Abschlussänderung in späteren Perioden insoweit nachaktiviert werden dürfen, als ansonsten eine Abschlussänderung nach den allgemeinen Grundsätzen v...