Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
5. Aufl. 2018
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-NDL/15/10002, BStBl 2017 I S. 147
Steuerliche Behandlung von Alterseinkünften nach Artikel 17 des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Am ist das Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA 2012) in Kraft getreten. Das Abkommen ist vorbehaltlich der Übergangsregelung des Artikels 33 Absatz 6 DBA 2012 erstmals ab dem anzuwenden. Zur steuerlichen Behandlung von Alterseinkünften nehme ich im Hinblick auf Artikel 17 DBA 2012 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
1. Regelungsbereich Artikel 17 DBA 2012
1.1. Allgemein
Artikel 17 Absatz 1 DBA 2012 enthält den Grundsatz, dass Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen sowie Renten nur im Ansässigkeitsstaat des Empfängers besteuert werden können. Sozialversicherungsrenten können ebenso ...