Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
5. Aufl. 2018
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IV B 6 – S 1301 – NDL/07/0006
Deutsch-niederländisches Doppelbesteuerungsabkommen; Verständigungsvereinbarung zur Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Abfindungen an Arbeitnehmer
Mit dem niederländischen Finanzministerium wurde am die folgende Verständigungsvereinbarung zur Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Abfindungen an Arbeitnehmer geschlossen:
Die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen an Arbeitnehmer ist abhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund der jeweiligen Zahlung.
Der frühere Tätigkeitsstaat hat das Besteuerungsrecht, sofern die Abfindung hauptsächlich für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst gewährt wird (Artikel 10 des Abkommens). Für den Fall, dass der Arbeitnehmer in der Zeit vor dem Ausscheiden aus dem Dienst auch in dem Vertragsstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, oder in einem Drittstaat tätig war, ist die Abfindung zeitanteilig entsprechend der Besteuerungszuordnung der Vergütungen der früheren Tätigkeit auf die beiden Vertragsstaaten aufzuteilen. Hierbei soll die gesamte Dauer des maßgeblichen Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden. War der Arbeitnehmer auch in einem Drittstaat tätig, ist die Abfindung ins...