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(Neue) Verschonungsregelungen bei Unternehmensnachfolge – Teil II
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAG-61709 Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des (BGBl 2016 I S. 2464) wurden die Verschonungsregelungen nach §§ 13a ff. ErbStG neu geregelt. Durch die koordinierten Ländererlasse v. (BStBl 2017 I S. 902 – AEErbSt 2017) nimmt die Finanzverwaltung ausführlich Stellung.
Ausführlicher Beitrag s. .
Viele Sonderbestimmungen führen zu einer oft schwer zu durchdringenden Komplexität des neuen Rechts. Damit einhergehend mutiert die Ermittlung des zu versteuernden Werts des Anteils an einer Personen- bzw. Kapitalgesellschaft im Einzelfall zu einem höchst diffizilen „Berechnungsmarathon“. Im Grundfall der Regelverschonung lässt sich der zu versteuernde Wert des Anteils wie folgt berechnen (dreiteiliges Prüfungssystem):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Begünstigungsfähiges Vermögen
vorhanden? | |
2. | Begünstigtes Vermögen
berechnen | |
a) | Ermittlung Verwaltungsvermögen (VerwV) ▶ Anteile an PersGes: Gesamthands- und Sonder-BV betrachten! ▶ Anteile an KapGes: § 96 Abs. 1b BewG beachten! Stufe 1: VerwV i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 1 bis 4 ErbStG Stufe 2: Finanzmittel i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG Stufe 3: Stufe 1 + Stufe 2 = Saldo VerwV | |
b) | Ermittlung Nettowert VerwV (entspricht in der ... |