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OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - 4 A 2233/15

Gesetze: GewO §35 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Handelt es sich bei dem Gewerbetreibenden um eine juristische Person, ist bei der Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit grundsätzlich auf das Verhalten der für sie handelnden gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter abzustellen.

2. Auch soweit sich die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft aus Tatsachen ergibt, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit eingetreten sind, können diese bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit der Unternehmergesellschaft zu deren Lasten zu berücksichtigen sein.

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2113 Nr. 37
IAAAG-61948

Preis:
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Nutzungsdauer:
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OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.08.2017 - 4 A 2233/15

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