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OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - 4 A 2232/15

Gesetze: GewO §35 Abs. 7a

Leitsatz

Leitsatz:

Die eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 7a GewO rechtfertigende Unzuverlässigkeit eines Vertretungsberechtigten oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person kann sich auch aus Tatsachen ergeben, die nicht im Rahmen gerade desjenigen Gewerbebetriebs eingetreten sind, in dem der Betreffende als Vertretungsberechtigter oder Betriebsleiter bestellt ist.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2017 S. 3333
YAAAG-61947

Preis:
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Nutzungsdauer:
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OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.08.2017 - 4 A 2232/15

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