Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Sachsen Urteil v. - 7 AS 766/14

Gesetze: SGG § 114 Abs. 2 S. 2; SGB X § 12 Abs. 2 S. 2; SGB II § 16 Abs. 1; SGB X § 41 Abs. 1 Nr. 6; SGB X § 41 Abs. 2; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3; SGB III a.F. § 79 Abs. 2 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Hinzuziehung des Maßnahmeträgers im Rahmen der Entscheidung nach § 79 Abs. 2 Satz 1 SGB III a.F. (Auszahlung der Lehrgangskosten direkt an den Maßnahmeträger) ist nicht zwingend geboten, da die Erstattungspflicht nach § 79 Abs. 2 Satz 2 SGB III a.F. erst nach Erlass eines weiteren Verwaltungsaktes eintritt, zu dessen Verwaltungsverfahren der Maßnahmeträger hinzugezogen werden muss.

2. Bei der Rücknahmeentscheidung gem. § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X gegenüber dem Teilnehmer muss der Maßnahmeträger nach § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X zum Verwaltungsverfahren hinzugezogen werden, weil der Ausgang des Verfahrens rechtsgestaltende Wirkung gegenüber diesem hat. Er ist dadurch unmittelbar dem Erstattungsverlangen gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 SGB III a.F. ausgesetzt.

3. Die fehlende Hinzuziehung eines Beteiligten zum Verwaltungsverfahren kann zwar durch Nachholung geheilt werden (§ 41 Abs. 2 SGB X). Dazu ist eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG erforderlich. Steht dem erneuten Erlass eines Rücknahmebescheides aber § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X entgegen, fehlt es an einer Sachdienlichkeit im Sinne der Verfahrenskonzentration.

Fundstelle(n):
QAAAG-61928

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Sachsen, Urteil v. 17.08.2017 - 7 AS 766/14

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen