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Steuerrecht | Sanierungserlass auf Alt-Fälle nicht anwendbar
In zwei Entscheidungen widerspricht der BFH dem aktuellen : Der Sanierungserlass darf auch auf Alt-Fälle nicht mehr angewendet werden, in denen der Sanierungsgewinn vor dem entstanden ist.
Am hatte der Große Senat des BFH seine Entscheidung zur Rechtswidrigkeit des Sanierungserlasses veröffentlicht. Danach verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. [i]Entscheidung des Großen Senats führte zu neuem BMF-SchreibenDaraufhin hat der Gesetzgeber eine Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne, die nach dem entstehen, in § 3a EStG und § 7b GewStG eingeführt. Parallel zu dem Gesetzesvorhaben hat die Finanzverwaltung ein neues veröffentlicht, nach dem der Sanierungserlass weiter gilt für Sanierungsgew...