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FG Köln Urteil v. - 13 K 2257/15 EFG 2017 S. 1829 Nr. 22

Gesetze: InsO § 96, InsO § 203, InsO § 80, AO § 226, KStG § 37 Abs 5

Aufrechnung in der Insolvenz

Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens an Insolvenzverwalter im Rahmen einer Nachtragsverteilung

Leitsatz

Forderungen, für die in einem laufenden Insolvenzverfahren bereits ein Aufrechnungsverbot i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO bestand, unterfallen erneut diesem Aufrechnungsverbot, wenn hinsichtlich der Forderung die Nachtragsverteilung nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO angeordnet wird.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1829 Nr. 22
GmbH-StB 2018 S. 24 Nr. 1
NAAAG-61754

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FG Köln, Urteil v. 30.08.2017 - 13 K 2257/15

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