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Lösungsklauseln in der Insolvenz des Bauunternehmers
Divergierende Rechtsprechung des BGH zum Kündigungsrecht des Bestellers
Die [i]Pape/Uhländer (Hrsg.), NWB Kommentar zum Insolvenzrecht, NWB Verlag Herne, 2013, ISBN: 978-3-482-63881-7Baubranche ist statistisch betrachtet besonders insolvenzanfällig. Stellt das Bauunternehmen Insolvenzantrag, kann es aus Sicht des (vorläufigen) Insolvenzverwalters im Einzelfall sinnvoll sein, das schuldnerische Unternehmen i. S. der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung fortzuführen. Dazu ist i. d. R. die Fortführung einzelner Werkvertragsverhältnisse erforderlich. Die Fortführungsentscheidung setzt häufig eine intensive Prüfung des Vertrags- und Baustands und der mit der Vertragsfortführung verbundenen Risiken voraus. Eine endgültige Entscheidung ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu treffen (§§ 103 ff. InsO). Im vorläufigen Insolvenzverfahren schließen der Besteller, der insolvente Unternehmer und der vorläufige Insolvenzverwalter gelegentlich Fortführungsvereinbarungen. Oftmals besteht aus Sicht des Bestellers aber ein erhebliches wirtschaftliches Interesse, das bestehende Vertragsverhältnis möglichst frühzeitig zu kündigen (§ 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B, § 649 Satz 1 BGB), um das Bauvorhaben mit einem anderen Unternehmer fertigstellen zu können. Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Kündigungsrecht des Bestellers in der Insolvenz des Bauunternehmers unter Einbez...