IFRS 16 C1E
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
C1E
Durch IFRS 18, veröffentlicht im April 2024, wurde Paragraph 49 geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 18 an, sind diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAG-61632