IFRS 16 B28
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards. Er beschreibt die Anwendung der Paragraphen 1–103 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards.
Recht, über die Nutzung zu entscheiden
Wie und für welchen Zweck wird der Vermögenswert eingesetzt?
Während und vor dem Verwendungszeitraum getroffene Festlegungen
B28
Die maßgeblichen Entscheidungen darüber, wie und für welchen Zweck der Vermögenswert eingesetzt wird, können in vielfältiger Weise im Vorfeld getroffen werden. Beispielsweise können die maßgeblichen Entscheidungen durch die Bauart des Vermögenswerts vorgegeben sein oder durch im Vertrag festgelegte Nutzungsbeschränkungen.
Fundstelle(n):
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TAAAG-61632