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Berufsunfähigkeitsrente | Fiktive Berufsunfähigkeit eines Steuerberaters wegen Bandscheibenvorfalls
War der mitversicherte Steuerberater infolge eines Bandscheibenvorfalls sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande, seinen Beruf oder eine zumutbare (konkrete) Verweisungstätigkeit auszuüben, und wird dieser Zustand deshalb (unwiderleglich) als von Anfang bestehende Berufsunfähigkeit vermutet (§ 2 Nr. 2 BUZ), hat sich der Versicherer über den Eintritt seiner Leistungspflicht zu erklären. Unterbleibt die Erklärung pflichtwidrig, gilt sie als fingiert und der Versicherer muss sich so behandeln lassen, als habe er den Leistungsanspruch anerkannt.
Für die letztlich in Höhe von rund 5.100 € mtl. zugesprochene Berufsunfähigkeitsrente hat das Gericht als S. 3481Beruf die Tätigkeit als selbständiger Steuerberater und als alleiniger Geschäftsführer der ... Verwaltungs-GmbH sowie ...