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Umsatzsteuer | Einräumung von Liegerechten in Begräbniswäldern zur Einbringung von Urnen
Nach dem ist die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen keine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksvermietung, wenn dabei nicht räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.
Mit Urteil V R 3/17 NWB LAAAG-61396 vom selben Tag ist die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG vom BFH anerkannt worden, während im vorliegenden Streitfall die Sache nach Stattgabe durch das Finanzgericht an dieses zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen wurde. Bedenken hatte der Senat, soweit den Interessenten keine konkret festgelegten Liegeplätze zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt wurden, sondern nur das Recht, im Wurzelbereich eines bestimmten Baumes eine biologisch abbaubare Urne beizusetzen und die Ruhestätte als Ged...