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Finanzgerichtsordnung; | Nachweis der Bestellung als Abwickler einer Rechtsanwaltskanzlei (§ 62 FGO; § 55 BRAO)
Legt der gem. § 55 Abs.6 BRAO zum Abwickler der Kanzlei eines früheren RA Bestellte im Zusammenhang mit einem nach § 55 Abs.2 BRAO zulässig angenommenen Neuauftrag dem FG eine auf den früheren RA lautende schriftliche Prozeßvollmacht vor, so bedarf der Nachweis der allgemein wirkenden Bestellung als Abwickler keiner besonderen Form ().