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NWB direkt Nr. 46 vom Seite 1176

Schwarzarbeit lohnt sich nicht!

Alexander Hamminger

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAG-61231 Die wirtschaftliche Bedeutung der Schwarzarbeit ist nicht zu unterschätzen. Die Schadenssumme, die im Jahr 2016 im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der Zollbehörden festgestellt wurde, betrug über 800 Mio. €. Rund 40.000 Prüfungen bei Arbeitgebern wurden durchgeführt und von den Gerichten insgesamt über 1.700 Jahre Freiheitsstrafen verhängt. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG), das unterschiedliche Fallgruppen der Schwarzarbeit definiert, allerdings ohne eine einheitliche Sanktion für den Fall von Verstößen anzuordnen. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren zu den einzelnen Fallgruppen ein differenziertes Sanktionenmodell entwickelt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Was nach dem Gesetz Dienst- und Werkleistungen zur Schwarzarbeit macht

[i]Schwarzarbeit ist kein KavaliersdeliktSchwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Sie kann in verschiedener Ausgestaltung in Erscheinung treten. Die praktisch wesentlichen Fallgruppen sind die Schwarzarbeit im Rahmen von Arbeitsverhältnissen und im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen. Dahe...

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