NWB Kommentar Bilanzierung
9. Aufl. 2018
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§ 315e
Ausgewählte Literatur
Engelmann/Zülch, Pflicht zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses trotz nach HGB unwesentlicher Tochterunternehmen, DB 2006 S. 293; Hoffmann/Lüdenbach, Der Übergang zu den IFRS mit Rückfahrkarte, BB 2005 S. 96; Knorr/Buchheim/Schmidt, Konzernrechnungslegungspflicht und Konsolidierungskreis – Wechselwirkungen und Folgen für die Verpflichtung zur Anwendung von IFRS, BB 2005 S. 2399; Zeyer/Maier, Pflichtangaben nach § 315a Abs. 1 HGB im IFRS-Abschluss – Bloße Addition oder doch Multiplikation?, PiR 2010 S. 189.
I. Regelungsinhalt
1§ 315e HGB (entspricht § 315a HGB a. F.) regelt die freiwillige oder verpflichtende Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards.
2Für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen (→ § 264d Rz. 1) ergibt sich die Pflicht (→ Rz. 6), den Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen, bereits aus Art. 4 der unmittelbar als nationales Recht wirksamen sog. IAS-VO der EU. § 315e Abs. 1 HGB sieht für die Unternehmen jedoch über die IFRS hinausgehend ergänzende Pflichten (Währung, Sprache, bestimmte Anhangangaben, Lagebericht) vor (→ Rz. 8 ff.).
Voraussetzung ist dabei stets, dass überhaupt eine Konzernrechnungslegungspflicht besteht. Dies ist nach n...