Einkommensteuer | Einkommensteuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung von
Vorsorgeaufwendungen aktualisiert ().
Das wird wie folgt geändert:
Nach Rz. 57 wird folgende Rz. 57a eingefügt:
„Abweichend von Rz. 57 kann es bei Basisrenten nicht zu einer
Beitragsrückerstattung kommen, da eine Kapitalisierung nicht zulässig ist (vgl.
Rz. 33). Soweit zu Unrecht geleistete bzw. zivilrechtlich nicht geschuldete
Beträge (z. B. bei einem Widerruf des Vertrages) zurückgezahlt werden, hat die
mitteilungspflichtige Stelle eine Datensatzstornierung bzw. -korrektur der
betreffenden Jahre vorzunehmen.“
Dieses Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im
Bundessteuerblatt auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Das
BMF-Schreiben ist auf der
Homepage
des BMF abrufbar.
Eine Aufnahme in die
NWB-Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
UAAAG-61247