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NWB Nr. 46 vom Seite 3516

Lange Auslandsaufenthalte können den letzten Willen gefährden

Ohne passendes Testament wird die Anwendung ausländischen Erbrechts wahrscheinlich

Andreas Otto Kühne

Viele Fach- und Führungskräfte kurbeln mit Auslandsjobs ihre Karriere an, viele Best Ager verbringen ihren Lebensabend in südlichen Gefilden. Millionen von Deutschen leben einen Großteil des Jahres im Ausland. Sie nutzen oft die Möglichkeit, ihren Arbeits- und Aufenthaltsort innerhalb der EU frei zu wählen. Was viele nicht wissen: Längere Auslandsaufenthalte können dazu führen, dass ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommt. Wer länger im EU-Ausland lebt, sollte daher dringend seine erbrechtliche Situation überprüfen und ggf. nachbessern. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ungewollt ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommt.

I. Erbfall mit Auslandsberührung durch EU-Verordnung geregelt

[i]Welker, NWB-EV 2/2017 S. 64Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Amtsblatt der EU Nr. 650/2012; in Kraft getreten am ), die für alle Erbfälle in den Unionsmitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich ab dem gilt (Art. 84 EU-ErbVO), vererben deutsche Staatsangehörige nicht mehr automatisch nach deutschem Erbrecht.

Beispiel 1:

Nach seinem Eintritt in den Ruhestand lebt der deutsche Rentner R ganzjährig auf der spanischen Insel Mallorca in seiner F...

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