Berücksichtigung der Haushaltsersparnis bei Beibehaltung des bisherigen Hausstands
Leitsatz
1. Die als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Kosten der krankheitsbedingten Unterbringung in einem Pflegeheim sind
trotz Beibehaltung des bisherigen Hausstands um die Haushaltsersparnis zu kürzen, wenn mit einer Rückkehr des Steuerpflichtigen
in den bisherigen Haushalt endgültig nicht mehr zu rechnen und ihm die Auflösung des Privathaushalts deshalb zumutbar ist.
2. Die Haushaltsersparnis kann entsprechend dem in § 33a Abs. 1 EStG vorgesehenen Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger
Personen geschätzt werden.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1799 Nr. 22 BAAAG-61210
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