5 vor Steuerrecht
4. Aufl. 2017
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II. Datensätze für das Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen nach dem Einkommensteuergesetz ableiten
1. Verfahrensrechtliche Vorschriften
1.1 Gesetzliche Ausgangslage
17 [i]Pflicht
zur
DatenfernübertragungNach § 5b EStG besteht
für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder
§ 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch
Datenfernübertragung zu übermitteln. Nach § 51 Abs. 4 Nr. 1b
EStG ist das BMF ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden
der Länder den Mindestumfang der elektronisch zu übermittelnden Bilanzen und
Gewinn- und Verlustrechnungen zu bestimmen.
§ 5b EStG war erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2013 anzuwenden.
1.2 Anwendungstaxonomie
18 [i]XBRLDas (BStBl 2010 I S. 47) zeigt die grundlegenden Anforderungen an den Inhalt und die Form der Datenübermittlung der steuerlichen Gewinnermittlungen auf. Insbesondere hat sich die Verwaltung darin auf das Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als ausschließlichen Übermittlungsstandard festgelegt.
Hierbei handelt es sich um einen international weitverbreiteten Standard für den elektronischen Austausch ...