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Vollkostenbetrachtung bei belastenden Verträgen?
I. Sachverhalt
Die U AG als Auftragnehmer schließt im Herbst 01 einen Vertrag über ein Bauprojekt ab. Planmäßiger Baubeginn ist Januar 02. Im Hinblick auf die schwache Auftragslage der U AG ist der Auftrag mit einer knappen Marge kalkuliert worden.
Unerwartete Steigerungen von Löhnen, Subunternehmerpreisen und Materialkosten verkehren die erwartete Marge aber schon vor Beginn der Bauarbeiten deutlich ins Negative.
Die revidierte Kalkulation ist wie folgt:
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Umsatz | 1.000 T€ |
Einzel- und variable Gemeinkosten | 900 T€ |
Fixe Kosten | 300 T€ |
Erwarteter Verlust | 200 T€ |
Die Fixkosten umfassen u. a. produktionsbezogene Verwaltungskosten, Abschreibungen auf Sachanlagen sowie Löhne und Gehälter für nicht kündbare Mitarbeiter.
Der Bauauftrag wäre nach altem Recht als Fertigungsauftrag gem. IAS 11 zu qualifizieren. Nach neuem Recht stellt er eine zeitraumbezogene Leistung i. S. von IFRS 15 dar.
II. Fragestellung
Hat U zum eine Rückstellung für den erwarteten Verlust zu bilden? Macht es bei der Beurteilung einen Unterschied, ob der Auftrag im zeitlichen Anwendungsbereich von IAS 11 oder IFRS 15 liegt?
III. Lösungshinweise
1. IAS 11
Die Behandlung erwarteter Verluste aus Fertigungsaufträgen war bisher spezialrechtlich in IAS 11.30 geregelt:
Sobald...