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Gefragt ist die digitale Vorsorgevollmacht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAG-60631 E-Mail, Onlinebezahldienste und digitale Bankdienstleistungen gehören längst zu unserem Alltag – und dies keineswegs nur für die jüngere und internetaffine Generation. Von daher überrascht es auch nicht, dass inzwischen viele Nachlässe auch Aktiva und Passiva aus der digitalen Welt umfassen. Darüber aber, was mit diesen Nachlassgegenständen nach dem Tod des Nutzers als seinem „digitalen Nachlass“ passieren soll, herrscht bislang kaum Klarheit. Auch nach der jetzt vorliegenden ersten obergerichtlichen Entscheidung des ) zur Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts hat sich an diesem Befund nichts geändert: Es bleiben weiterhin zahlreiche Rechts- und Praxisfragen ungelöst. Mit Spannung darf man daher die Entscheidung des BGH erwarten, bei dem die Revision (III ZR 183/17) anhängig ist.
Ausführlicher Beitrag s. .
Keine Herausgabe der Zugangsdaten zum Konto der verstorbenen Facebook-Nutzerin
[i]KG Berlin: (Mit-)Erbin hat keinen Anspruch auf Herausgabe der ZugangsdatenIm zur Entscheidung gestellten Sachverhalt beanspruchte die sorgeberechtigte Mutter einer 2012 verstorbenen minderjährigen Tochter als (Mit-)Erbin den uneingeschränkten Zugang zu deren Facebook-Nutzerkon...