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BVerfG 27.09.2017 2 BvR 949/17, NWB 45/2017 S. 3402

Einkommensteuer | Sog. Arbeitsecke ist kein häusliches Arbeitszimmer – BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an

Mit Urteil vom - X R 18/12 (BStBl 2017 II S. 450) hatte der BFH entschieden, dass eine „Arbeitsecke“ nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung als häusliches Arbeitszimmer erfüllt. Gegen diese Entscheidung hat die unterlegene Steuerzahlerin Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 949/17), die das BVerfG jedoch mit Beschluss vom nicht zur Entscheidung angenommen hat.

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