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LSG Bayern Beschluss v. - L 20 KR 536/17 B

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Nachholung des Widerspruchsverfahrens ist analog § 114 Abs. 2 S. 2 SGG möglich. Voraussetzung ist eine Antragstellung durch einen Beteiligten sowie eine Ermessensentscheidung des Gerichts.

2. Eine vom Gesetzgeber vorgegebene Tatbestandsvoraussetzung kann nicht gleichzeitig ein Ermessensgesichtspunkt sein. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Nachholung des Widerspruchsverfahrens ist analog.

Fundstelle(n):
FAAAG-60763

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 28.09.2017 - L 20 KR 536/17 B

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