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OFD Nordrhein-Westfalen 07.09.2017 Kurzinfo LSt 1/2017, BBK 21/2017 S. 982

Lohn und Gehalt | Pauschalsteuer nach § 37b EStG bei Veranstaltungen

Die OFD NRW nimmt in einer Kurzinfo Stellung zur Anwendbarkeit des § 37b EStG bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Geschäftspartnern und Arbeitnehmern. Danach ist zwischen der Art der Veranstaltung zu unterscheiden:

  1. Incentive-Veranstaltungen dienen dem privaten Vergnügen und fallen daher in den Anwendungsbereich des § 37b EStG. Denn es werden z. B. Konzerte besucht oder touristisch interessante Reisen durchgeführt.

  2. Fortbildungsveranstaltungen, Produktpräsentationen oder Besprechungen sind rein betrieblicher Natur und fallen daher nicht unter § 37b EStG.

  3. Bei gemischt veranlassten Veranstaltungen sind die Aufwendungen aufzuteilen.

Dabei [i]Aufteilung der Aufwendungen bei gemischter Veranlassungsind die einzelnen Aufwendungen vorrangig unmittelbar entweder dem Incentive-Bereich oder dem betrieblichen Bereich (For...

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