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Umsatzsteuerliche Erfassung von Lieferungen
[i]Sikorski, Umsatzsteuer im Binnenmarkt, 9. Aufl. 2016 Die umsatzsteuerrechtlichen Leistungen lassen sich in zwei Begriffe unterteilen: zum einen in Lieferungen, zum anderen in sonstige Leistungen. Was unter einer Lieferung zu verstehen ist, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 UStG, nämlich die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand. Für die umsatzsteuerrechtliche Würdigung eines Geschäftsvorfalls ist die genaue Bestimmung der Art der Leistung unabdingbar, da sich aus der weiteren Prüfung unterschiedliche Rechtsfolgen hinsichtlich der Ortsbestimmung, einer möglichen Steuerbefreiung oder des Steuersatzes ergeben.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Begriff der Lieferung
[i]Wenning, Lieferungen/sonstige Leistungen, infoCenter NWB NAAAB-14244 Ob ein Umsatz nach § 1 UStG steuerbar ist oder nicht, hängt neben weiteren Umständen von der Art der Leistung und von deren Ortsbestimmung ab. Zunächst muss zweifelsfrei festgestellt werden, um welche Art der Leistung es sich handelt, da das UStG für die Ortsbestimmung von Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschiedliche Vorschriften enthält.
Der Begriff der Lieferung ist in § 3 Abs. 1 UStG geregelt: Demnach muss für das Vorliegen einer Lieferung im Sinne des UStG die Verfügungsmacht an einem Gegenstand auf de...