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BBK Nr. 21 vom Seite 981

Gibt es eine Aufzeichnungspflicht für die Kasse bei der EÜR?

Bernd Rätke

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 1009Die gesetzlichen Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten eines 4/3-Rechners bei Nutzung einer offenen Ladenkasse sind gering. Nunmehr hat sich der BFH in einem ausführlichen AdV-Beschluss zur Einzelaufzeichnungspflicht bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG geäußert.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. BFH-Beschluss vom 12.7.2017

[i]BFH, Beschluss vom 12.7.2017 - X B 16/17 NWB PAAAG-52009 In dem aktuellen AdV-Beschluss des BFH ging es um einen Gastwirt, der seinen Gewinn durch EÜR ermittelte, fast ausschließlich Bareinnahmen erzielte und eine offene Ladenkasse verwendete. In seinem Restaurant erfasste der Gastwirt die Einnahmen pro bedientem Tisch auf einem Zettel, bildete am Tagesende eine Summe und fügte sein Namenszeichen sowie das Datum bei. Außerdem richtete der Gastwirt Veranstaltungen wie Familienfeiern aus und nahm jährlich an einem Volksfest teil und verkaufte dort Speisen und Getränke. Sowohl beim Volksfest als auch bei den Feiern zeichnete der Gastwirt lediglich den Gesamt-Tagesumsatz auf. Das FA sah die Kassenführung als nicht ordnungsgemäß an und nahm Hinzuschätzungen vor.

Der BFH hat eine Hinzuschätzung nur im Bereich der Feiern und des Volksfestes akzept...

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